Urlaub mit Corona

 

 

Spiele und Zeitschriften müssen wir dieses Jahr vorläufig entfernen.

 

Regelmäßiges Händewaschen und die Husten- und Niesetikette sind uns ja allen wohl schon in Fleisch und Blut übergegangen.

Falls Sie bei der Anreise an einer Autobahnraststätte Halt machen: Desinfizieren Sie bitte Ihre Hände vor der Anreise!

 

Die Sitzgruppen und Liegestühle im Garten lassen sich ja gut räumlich trennen, das gibt also kein Problem.

Sitzen Sie auch bitte nicht mit anderen Gästen ohne Abstand zusammen.

Lüften Sie bitte während des Aufenthalts Ihre Wohnung auch regelmäßig.

 

Da wir die Wäsche selbst machen können wir sicherstellen, dass Alles bei 60 Grad mit Vollwaschmittel gewaschen ist.

Problematische Stoffe wie die Kuscheldecken oder Dekokissen entfernen wir aus den Wohnungen. Sollten Sie also abends fürs Sofa Ihre Kuscheldecke benötigen, sollten Sie diese dieses Jahr ausnahmsweise selbst mitbringen.  

Eine Infomappe finden Sie in reduziertem Umfang in Ihrer Ferienwohnung vor.

Was aber ausliegt wie Kulis und Unterlagen zur Allgäu Walser Karte ist neu und darf mitgenommen oder am Ende des Urlaubes entsorgt werden.

 

Sie werden dieses Jahr auch keine Grundausstattung der Gewürze, Essig, Kaffee und Filter vorfinden, das müssen wir aus den Wohnungen nehmen. Aber keine Angst, sollten Sie etwas vergessen haben, helfen wir natürlich gerne aus!

Bitte hinterlassen Sie auch keine Gegenstände ( Gewürze, Bücher, etc.) in der Wohnung. Es ist sonst immer sehr nett und die nächsten Ankömmlinge freuen sich, aber in der aktuellen Situation sollten Sie davon absehen.

 

Restmülltüten mit gebrauchtem Mundschutz bitte gut zuknoten, ehe sie in die Tonne gegeben werden.

 

Wahrscheinlich werden hier noch einige Punkte hinzukommen müssen, aber wir hoffen, Sie verbringen dennoch einen schönen und entspannten Urlaub.

Falls Sie Fragen haben, melden Sie sich bitte einfach, wir helfen gerne weiter.

 

 

 

Vom Besuch von Beherbergungsbetrieben oder touristischen Unterkünften sind ausgeschlossen:
▪ Personen mit nachgewiesener SARS-CoV2-Infektion,
▪ Personen mit Kontakt zu COVID-19-Fällen in den letzten 14 Tagen (nicht anzuwenden auf medizinisches und pflegerisches Personal mit geschütz-tem Kontakt zu COVID-19-Patienten) oder aus anderen Gründen einer Qua-rantänemaßnahme (z.B. Rückkehr aus Risikogebiet) unterliegen; zu Aus-nahmen wird hier auf die jeweils aktuell gültigen infektionsschutzrechtlichen Vorgaben verwiesen
▪ Personen mit COVID-19 assoziierten Symptomen (akute, unspezifische All-gemeinsymptome, Fieber, Geruchs- und Geschmacksverlust, respiratori-sche Symptome jeder Schwere).